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Forumsssschääätttttt

Dieses Thema im Forum "Off Topic" wurde erstellt von Kai, 30 März 2012.

Beobachter:
Dieses Thema wird von 6 Benutzern beobachtet..
  1. Polly

    Polly Langjähriges Mitglied

    Hiermit bewerbe ich mich offiziell für die weibliche Stelle als Mod :tearsofjoy:
     
  2. Polly

    Polly Langjähriges Mitglied

    Wollte euch nochmal kurz sagen, dass mein Arbeitsvertrag verlängert wurde :dance::jippie:
     
  3. Joerg

    Joerg Dijo Mitarbeiter

    Hey Polly: Glückwunsch. :jippie: :thumpup:
     
  4. Polly

    Polly Langjähriges Mitglied

    Dankööööööööööööööö :jippie:
    Darauf trinken wir einen *hoch die Gläser* :tearsofjoy:
     
  5. Jellyfish

    Jellyfish Langjähriges Mitglied

    Auch von mir herzlichste Glückwünsche dazu!:smiley:
     
  6. Kai

    Kai Gekko Mitarbeiter

    Super Polly..von mir auch herzlichen Glückwunsch!!! :tearsofjoy:
     
  7. Mario DV

    Mario DV curiosity Mitarbeiter

    Hey Polly,

    das sind doch schöne Nachrichten! Glückwunsch, das freut mich für Dich! :smiley:
     
  8. Endurphine

    Endurphine Langjähriges Mitglied

    Ja super Polly, auch von mir die besten Glückwünsche. Ich weiß wie sich das anfühlt heutzutage einen festen Vertrag zu bekommen. :tearsofjoy:
     
  9. Jellyfish

    Jellyfish Langjähriges Mitglied

    Ich weiss das nicht, werde immer nur häppchenweise verlängert ....bisher immer nur um ein Quartal bzw. ein Halbjahr - armes Land, indem wir leben, die Gesetze erlauben dieses Verfahren mit Arbeitnehmern, die als geringfügig Beschäftigte im Unternehmen angefangen haben:((
     
  10. Joerg

    Joerg Dijo Mitarbeiter

    aber doch laut Teilzeit- und Befristungsgesetz nur bis zu insgesamt 2 Jahren ab Vollbeschäftigung, danach muss der Arbeitsvertrag unbefristet angeboten werden, wenn eine Weiterbeschäftigung erwünscht ist.
     
  11. Jellyfish

    Jellyfish Langjähriges Mitglied

    .....soweit wäre ich dann erst im Oktober diesen Jahres. Wo kann man eigentlich die Informationen dieses Gesetzes mit den genauen Verlautbarungen einsehen?
     
  12. Joerg

    Joerg Dijo Mitarbeiter

  13. Roman

    Roman Langjähriges Mitglied

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf

     
  14. Jellyfish

    Jellyfish Langjähriges Mitglied

    Danke, Ihr seid Spitze:thumpup:
     
  15. Joerg

    Joerg Dijo Mitarbeiter

    auf Sat 1 läuft gerade endlich mal wieder ein guter Box Kampf : Sturm gegen Zbik :smiley:
     
  16. CURBEL

    CURBEL Langjähriges Mitglied

    Einen kleinen moment noch. Interessant wird es mit den normalen gesetzen wenn:
    der arbeitgeber nicht im arbeitgeberverband angeschlossen ist
    wenn ja gibt es in der regel einen tarifvertrag der bindend ist
    der tarifvertrag kann (muss nicht) das eine oder andere gesetz ausser kraft setzen.
     
  17. kai-garp

    kai-garp Früher "nur" garp Mitarbeiter

    Wenn ich allerdings richtig informiert bin, darf ein Tarifvertrag kein Bundesgesetz brechen, dadurch, dass er schlechtere Bedingungen aufstellt. Der Tarifvertrag darf allenfalls bessere Bedingungen aufstellen.
    Z.B.: Laut Bundesurlaubsgesetz hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Werktage im Jahr. Ein Tarifvertrag darf diese Anzahl Urlaubstage nicht unterbieten, wohl aber mehr Urlaubsanspruch anbieten.
     
  18. kai-garp

    kai-garp Früher "nur" garp Mitarbeiter

    Sitze gerade im Zug Richtung Göttingen und werde schlimmer durchgeschüttelt, als mit 'nem Hardtail mit Starrgabel auf dem Singletrail.:rolleyes:
     
  19. CURBEL

    CURBEL Langjähriges Mitglied

    Ich habe auch geschrieben "kann (muss nicht)", habe da als betriebsratsvorsitzender schon manch seltsame erfahrung gemacht, die man so vielleicht nicht erwartet hätte.
    Meines wissens nach stehen einem laut bundesurlaubsgesetz nur 20Tg. zu.
     
  20. kai-garp

    kai-garp Früher "nur" garp Mitarbeiter

    20 Arbeitstage an einer 5 Tage Woche gerechnet, oder eben 24 Werktage, von Mo bis Sa gezählt.
     

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